Die Dauer der Ausbildung ist gesetzlich geregelt und wird in der Ausbildungsordnung verbindlich festgelegt. Je nach Fachrichtung beträgt die Dauer einer Ausbildung in der Regel 3 bzw. 3,5 Jahre. Hast du jedoch schon Vorkenntnisse erworben, kannst du zusammen mit deinem Ausbildungsbetrieb einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer stellen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) lässt Abweichungen in der Ausbildungszeit zu. Im Folgenden findest du Informationen, Möglichkeiten, Regeln und Fristen, die bei einer Verkürzung der Ausbildungszeit zu beachten sind.

„Wie stelle ich den Antrag auf Verkürzung der Ausbildung?“

Um die Ausbildungszeit zu verkürzen musst du mit deinem Ausbilder einen Antrag bei der dafür zuständigen Stelle einreichen. Falls du minderjährig bist müssen deine Eltern oder dein gesetzlicher Vertreter zusätzlich mit unterschreiben. Meistens ist die Industrie- und Handelskammer der richtige Ansprechpartner. Es gibt jedoch auch die Handwerkskammer, Kammern der freien Berufe, Rechtsanwaltskammern und Landwirtschaftskammern. Welche Kammer der richtige Ansprechpartner ist, kannst du ganz leicht anhand des Stempels auf deinem Ausbildungsvertrag erkennen.

Der Antrag kann bereits zu Beginn der neuen Ausbildung eingereicht werden, jedoch auch währenddessen. Spätestens kurz vor Beginn des zweiten Lehrjahres muss der Antrag gestellt sein – Die zuständige Stelle entscheidet dann über den Antrag. Wird der Antrag entsprechend angenommen, ist der Betrieb dazu verpflichtet, in der verbleibenden Zeit alle Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Beide Parteien müssen sicherstellen, dass das Ausbildungsziel nicht gefährdet sondern selbstverständlich erreicht wird. Somit kann die Ausbildung in kürzerer Zeit abgeschlossen werden, bedeutet aber trotzdem keine höhere oder geringere Vergütung.

Schulische Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildung

Falls du vor deiner Ausbildung einen höheren Schulabschluss erworben hast, kannst du dir das in der Ausbildungszeit anrechnen lassen. Mit einem Realschulabschluss (Mittlere Reife) ist es möglich eine Kürzung von sechs Monaten zu erreichen, mit Fachhochschulreife oder sogar Abitur kann der entsprechende Antrag für eine Verkürzung um 12 Monate in Betracht gezogen werden.

Überdurchschnittliche Leistungen in der Berufsschule

Erreichst du sehr gute Leistungen in den prüfungsrelevanten Fächern der Berufsschule und zudem in deinem Ausbildungsbetrieb, kann die Ausbildung verkürzt und eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erreicht werden. Der Notendurchschnitt muss hierfür, sowohl in der Berufsschule als auch im Ausbildungsbetrieb, unter 2,5 liegen. Mit der bestandenen Abschlussprüfung endet auch die Ausbildungszeit.

Wichtig zu beachten: 

  • Der Antrag muss mit Bestätigung der Berufsschule und des Betriebs eingereicht werden
  • Der früheste Termin für die Winterprüfung ist der 20. August
  • Für die Sommerprüfung gilt der Zeitraum zwischen Winterzeugnis und dem 20. Februar

Berufliche Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildung

Bereits zuvor abgeschlossene Ausbildung

Wie in einer Universität kann man auch bereits abgeschlossene Prüfungen anrechnen lassen. Hast du eine Erstausbildung abgeschlossen oder abgebrochen, kannst du deine Zweitausbildung um diese Lerninhalte zeitlich verkürzen. Jedoch lässt sich nicht jede begonnene Erstausbildung einfach so anrechnen. Es ist beispielsweise nicht möglich Inhalte von einer angefangenen Bäckerausbildung in einer Industriemechaniker Ausbildung anzurechnen. Das heißt, eine Anrechnung ist nur möglich, wenn die Berufe verwandt oder übereinstimmend sind.

Bereits erlangte Berufserfahrung

Auch bereits gesammelte Berufserfahrung in einem bestimmten Bereich waren nicht umsonst. Hast du in deiner Schulzeit schon gekellnert und entscheidest dich jetzt für eine Ausbildung zum Restaurantfachmann (m/w/d), kannst du probieren dir diese Zeit anrechnen zu lassen. Achtung: Nachweislich muss man das 1,5-fache der Zeit der Ausbildung in dem jeweiligen Beruf tätig gewesen sein!

Verkürzung der Ausbildung vor Berufsbeginn

Vor Beginn der Ausbildung kann eine abweichende Ausbildungszeit mit dem Betrieb vereinbart werden.  Am besten stellst du gleich bei Vertragsunterzeichnung einen Antrag auf Verkürzung. Durch den Antrag wird die Verkürzung gleich in deinem Ausbildungsvertrag vermerkt. Der Betrieb stellt hier einen gemeinsamen Antrag bei den zuständigen Stellen.

„Wie lange dauert eine Ausbildung mindestens?“

Jede Ausbildung ist an eine Regelausbildungs- und Mindestausbildungszeit gebunden. Bei einer Regelausbildungszeit von dreieinhalb Jahren ist die Mindestlaufzeit zwei Jahre – Es kann also um maximal eineinhalb Jahre verkürzt werden. Bei einer Ausbildungszeit von drei Jahren ist die Mindestlaufzeit eineinhalb Jahre – Hier kann auch um maximal eineinhalb Jahre verkürzt werden. Bei einer Ausbildung, die nur 2 Jahre dauert, ist die Mindestlaufzeit ein Jahr – Die maximale Verkürzung beträgt hier ein Jahr.