21.08.2020 ● mgo Joblokal
Deine Zukunft in Deutschland - Ausbildung als nicht EU-Bürger
div>Kaum ein Land kann auf solch umfangreiche und qualitativ hochwertige Berufsausbildungen sehen wie Deutschland. Jedoch überzeugt nicht nur das Ausbildungssystem, das seines Gleichen sucht, sondern auch die sehr guten Karrierechancen, welche einem offen stehen, ohne vorab ein Studium absolviert haben zu müssen. Falls du als Einreisender eine Ausbildung absolvieren möchtest, musst du jedoch einiges beachten. Grundvoraussetzung hierfür sind meistens gute Deutschkenntnisse, gefolgt von rechtlichen Aspekten. Falls du eine schulische oder betriebliche Ausbildung in Deutschland absolvieren möchtest und nicht in EU-Staaten lebst, wird ein Visum benötigt. Doch was musst du im Detail beachten?
Wer benötigt ein Visum?
Staatsangehörige aus der EU, Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland oder den USA können in Deutschland ohne Visum einreisen und vor dem Beginn einer Tätigkeit die Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung in Deutschland beantragen. Nur, wenn du aus diesen Ländern kommst, kannst du dich an die Ausländerbehörde in deiner Stadt wenden, auch wenn du dich bereits in Deutschland aufhältst. Es empfiehlt sich jedoch das Visum vor der Reise zu beantragen um möglichen Problemen vorzubeugen. Alle anderen Staatsangehörigen müssen vor der Einreise ein Visum beantragen. Dazu musst du dich bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat melden.Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um ein Visum zu bekommen?
Zu allererst musst du einen betrieblichen oder schulischen Ausbildungsplatz nachweisen der in Deutschland ist. Ohne eine Zusage wirst du kaum Chancen haben ein Visum zu erhalten. Für eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland ist es unvermeidlich die erforderlichen Sprachanforderungen zu erfüllen. In der Regel werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) gefordert. Außerdem ist es wichtig, dass dein Lebensunterhalt über die gesamte Dauer deiner Berufsausbildung gesichert ist. Bei einer schulischen Berufsausbildung ist es notwendig ein Sperrkonto zu eröffnen oder die Abgabe einer Verpflichtungserklärung. In Deutschland wirst du für deine betriebliche Berufsausbildung entlohnt, deshalb brauchst du bei einer betrieblichen Ausbildung oft keine extra Absicherung. Bei einer betrieblichen Ausbildung ist die Zustimmung der Agentur für Arbeit notwendig! Hier wird geprüft, ob du zu gleichen Bedingungen eingestellt werden kannst. Außerdem wird geprüft, ob vorrangige Bewerber und Bewerberinnen aus Deutschland oder der EU eingestellt werden können (Vorrangprüfung). Hierbei handelt es sich um interne Behördenverfahren, du musst also nichts dafür tun.Welche Voraussetzungen brauche ich um ein Visum für einen Ausbildungsplatz zu bekommen?
- Das 25. Lebensjahr darf nicht vollendet sein
- Du musst einen Schulabschluss der einem Hochschulzugang berechtigt oder einen Abschluss einer dt. Abendschule vorweisen
- Deutschkenntnisse aus dem Niveau B2 der GER muss nachgewiesen werden
- Der Lebensunterhalt muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gesichert sein


