08.05.2017 ● mgo Joblokal
So kommst du sicher durch die Probezeit
h3>Was ist die Probezeit?
Die Probezeit am Anfang deiner Ausbildung dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Laut Paragraph 20 des Berufsbildungsgesetzes muss die Probezeit zwischen mindestens 1 und maximal 4 Monaten liegen. Die Zeit wird auch in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten. Während dieser Zeit hast du, aber auch dein Arbeitgeber die Möglichkeit ohne Angabe von Gründe und ohne Kündigungsfrist das Ausbildungsverhältnis wieder zu lösen.


