03.12.2020 ● mgo Joblokal
Tattoos und Piercings: Ein No-Go bei der Ausbildungssuche?
ahezu jeder Zehnte hat sich bereits beim Tätowierer unter die Nadel gelegt. In der Regel sind vor allem junge Leute stolz auf ihren Körperschmuck, besonders, wenn dieser eine Bedeutung mit sich trägt. Doch Tattoos und Piercings sind nicht nur ein wahrer Hingucker für deine Freunde oder Familie, sondern eventuell auch für deinen neuen Ausbildungsbetrieb. Denn bekanntlich können Körperverzierungen bei der Suche nach einer Ausbildung schnell zur Sorge werden.
Obwohl die Arbeitgeber und ihre Unternehmen tendenziell immer toleranter werden, ist es auf dem Arbeitsmarkt nicht in jeder Branche gerne gesehen mit Tätowierungen in den Beruf einzusteigen. Gerade der Staat macht hierbei häufig keine Ausnahmen, denn auf Grund von Tattoos gibt es beispielsweise bei der Polizei kaum eine Chance auf eine Ausbildung. Doch nicht nur die Arbeit bei der Polizei lehnt Tattoos ab: Auch in Berufen, in denen viel Kontakt zum Kunden nötig ist, können vor allem sichtbare Tattoos zu einem wahren Problem werden. Zum Beispiel als Kaufmann für Büromanagement, bei Tätigkeiten im Service oder im Außendienst, könntest du mit gewissen Einschränkungen zurechtkommen müssen.
Aber nicht nur der Kontakt zum Kunden könnte eine Suche nach einer Ausbildung aufgrund von Tattoos & Co deutlich schwieriger machen. Auch die Vorschriften, welche in den Betrieben zu Hygiene oder Sicherheit gelten, könnten ein Ausschlusskriterium für deine Bewerbung sein. Rechtlich gesehen ist der Besuch in einem Tattoostudio Privatsache, allerdings ist die Auswahl der Bewerber natürlich auch auf Sympathie zurückzuführen.
Bist du einmal in einem Angestelltenverhältnis, kann dir nicht auf Grund deiner Tattoos gekündigt werden. Ausnahme: Der Arbeitgeber hat bereits zu Beginn deiner Ausbildung ein Verbot gegen Körperschmuck in seinen Richtlinien festgehalten. Lässt du dir jedoch trotzdem ein Tattoo stechen oder verheimlichst eines, könnte es zu beruflichen Problemen kommen. Somit wirst du vermutlich zuerst eine Abmahnung erhalten und im schlimmsten Fall doch eine Kündigung.


