Du beginnst ein Studium oder eine Ausbildung? Dann hast du in vielen Fällen einen Anspruch auf Bafög, also auf einen finanziellen Anspruch vom Staat. Doch was ist Bafög eigentlich genau? Wie und wo beantrage ich dieses? Mehr erfährst du in unserem Artikel.

Was ist BAföG genau?

Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und soll garantieren, dass jeder junge Mensch in Deutschland eine Ausbildung absolvieren kann, unabhängig von finanziellen Mitteln. Die staatliche Unterstützung ist für alle gedacht, die ihre Ausbildung nicht eigenständig finanzieren können. Mit der staatlichen Sozialleistung gemeint, welche unter bestimmten Bedingungen an junge Menschen ausgezahlt werden können.

Hindert das Einkommen der Eltern meinen Bafög-Antrag?

Verdienen deine Eltern nach Ermessen des Staates ausreichend Geld, besteht für dich kein Anspruch auf das finanzielle Mittel. Das gilt ebenfalls für Ehe- und eingetragene Lebenspartner, verdienen diese zu viel, erhältst du vielleicht weniger Bafög oder dein Anspruch verfällt.

Deshalb musst du beim Antrag auf Bafög auch die Einkünfte deiner Eltern und gegebenenfalls deines Ehepartners angeben. Als Nachweis für das Einkommen musst du den vollständigen Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres der Betroffenen einreichen. Verdienen deine Eltern im aktuellen Jahr weniger, als zuvor, kannst du unter Umständen mehr Bafög erhalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein elternunabhängiges Bafög zu beantragen.

Wer ist berechtigt, staatliche Hilfsmittel zu bekommen?

Die staatliche Unterstützung können alle, die ein Studium, eine schulische Ausbildung oder eine Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Ob du tatsächlich einen Anspruch auf Bafög hast, kannst du nur herausfinden, indem du einen Antrag stellst. Der Staat unterstützt dich nur, wenn deine Familie und du die Kosten für Studien- oder Lehrzeit nicht selbst stemmen können. Nicht nur Menschen mit einer universitären Ausbildung im Studium haben Anspruch auf Bafög, sondern auch folgende Personengruppen:

Bafög kann beantragt werden, wenn du:

  • ein duales Studium absolvierst.
  • in deiner ersten schulischen Ausbildung bist.
  • bei Beginn der Ausbildung jünger als 30 Jahre bist.
  • Nach der 10. Klasse weiterhin auf eine gemeinbildende Schule gehst, wie Fachschule, Berufsfachschule, Hochschulen und Akademien.
    Weiterbildung nachgehst.

Bafög in der Ausbildung bekommen – Schüler BAföG?

Als Auszubildender, der an einer Berufsaufbauschule, Berufsfachschulen, Fachschulen und Berufskollegs lernt, hast du grundsätzlich einen Anspruch auf Bafög. Im Gegensatz zu Studierenden bekommst du die staatliche Förderung vollständig geschenkt. Wer einer Berufsausbildung nachgeht, musst du das Geld nicht zurückzahlen: Auszubildende erhalten maximal 832 Euro Bafög im Monat.

Du bist Schüler:in in der 10. Klasse und wohnst nicht mehr bei deinen Eltern? Dann besteht für dich ebenfalls Anspruch auf Bafög. Wie hoch das Bafög aber tatsächlich während einer schulischen Ausbildung ausfällt, hängt von dem Faktor ab, ob du noch bei deinen Eltern wohnst oder nicht.

Bei einer dualen Ausbildung hast du keinen Anspruch auf Bafög, aber eventuell erhältst du Berufsausbildungsbeihilfe.

Bafög im Studium: Wann hast du im Studium Anspruch?

Studierst du an einer Hochschule, Fachhochschule, Universität oder an einer Akademie? Dann hast du ebenfalls grundsätzlich einen Anspruch auf Bafög. Doch du musst wissen, dass nur ein Erststudium bzw. ein Vollstudium gefördert wird. Für ein Zweitstudium bekommst du nur Bafög, wenn dieses direkt als ein Masterstudium an das Bachelorstudium angehängt wird. Doch hier muss im Einzelfall geprüft werden, wie viel Geld als Unterstützung ausgezahlt werden kann. Anders als bei der Ausbildung muss die Hälfte des BAföG Betrages als zinsloses Darlehen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Im Monat ist der Höchstbetrag aktuell um die 861 Euro.

Bafög bei Weiterbildungen?

Du möchtest dich weiterbilden, doch dir fehlen die finanziellen Mittel? Dann kannst du versuchen, Aufstiegs-BAföG erhalten. Doch für diese Förderung gelten besondere Regeln. So ist diese Förderung für alle möglich und an keine Altersgrenze gebunden. Lediglich sollte die Voraussetzung einer entsprechenden Prüfungsordnung für eine Fortbildung erfüllt sein.
Doch wer kann Aufstiegs-Bafög beantragen?

  • Personen mit Hochschulabschluss wie Bachelor- und Masterabsolventen
  • Studienabbrecher/innen
  • Personen mit Berufspraxis, aber ohne Erstausbildungsabschluss
  • Ausländer/innen, die dauerhaft in Deutschland

Weitere Formen sind das Auslands-Bafög und Bafög im Praktikum.

Elternunabhängiges Bafög: Was ist das?

Wenn deine Eltern regelmäßiges Einkommen haben, so bestimmt das die Höhe deines Anspruches. Wenn jedoch deine Eltern aus Gründen und trotz guten Verdienst dein Studium nicht finanzieren können, so gibt es die staatliche Förderung auch unabhängig deiner Eltern.

Wer hat Anspruch?

Wenn du zum Beispiel bereits fünf Jahre erwerbstätig warst, du deine allgemeine Hochschulreife auf zweitem Bildungsweg erwerben möchtest oder du ein Vollwaise bist, hast du Anspruch auf die elternunabhängige finanzielle Förderung. Weitere Ansprüche haben:

  • Personen mit zweitem Bildungsweg: z.B. Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an der Abendschule.
  • Personen, die nach einer Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig waren und Bafög für ein Studium/schulische Ausbildung beantragen.
  • Personen, die nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit mit einem bestimmten Mindesteinkommen Förderung für ein Studium oder eine schulische Ausbildung benötigen.
  • Personen die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt sind und weitere Bedingungen erfüllen.
  • Aufenthaltsort der Eltern ist unbekannt.
  • Vollwaisen haben Anspruch.

Bitter erkundige dich bei deinem zuständigen Amt, ob du einen Anspruch auf Bafög oder eine spezielle Bafög-Art hast. Wie du siehst, ist das System sehr komplex und an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.