„In deiner Ausbildung kannst du nicht gekündigt werden“, heißt es immer. Doch ist das wahr? Nicht immer läuft die Ausbildung in einem Betrieb so ab, wie sich ein Auszubildender dies zum Beginn der Lehre vorgestellt hat. Doch auch für den Betrieb gibt es gelegentlich Lehrlinge, die ein ungewünschtes Verhalten an de Tag legen.

Abmahnungen in der Ausbildung

Bevor man als Azubi an eine Kündigung denken muss, sollte man sich zu erst Gedanken über seine bestehenden Abmahnungen machen.
Abmahnungen kann der Arbeitgeber aussprechen, wenn der Azubi  gegen die im Ausbildungsvertrag stehenden Pflichten verstößt. Beispielsweise ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz, wie das unentschuldigte Fehlen am Arbeitsplatz oder das Schwänzen der Berufsschule. Dabei sind Fehler oder schlechte Noten in der Schule nicht relevant für eine Abmahnung.

Steht bereits eine Abmahnung, doch das abgemahnte Verhalten ändert sich nicht und tritt folgend nach wie vor auf, so kann die letzte Lösung des Arbeitgebers die Kündigung des Azubis sein. Die Faustregel der meisten Ausbildungsbetriebe liegt bei zwei Abmahnungen, bevor die Kündigung eintritt. Allerdings gibt es auch Ausnahmefälle, somit wird Diebstahl oder mutwillige Sachbeschädigung mit einer sofortigen Kündigung bestraft.

Wie läuft eine Abmahnung ab?

Wer glaubt, eine mündliche Abmahnung sei nicht korrekt, der habe sich geschnitten. Eine Abmahnung kann sowohl schriftlich, als auch mündlich erfolgen. Um die formale Korrektheit beizubehalten, sollte aber in beiden Fällen die Zeit, der Ort und die Art des Verstoßes wiedergegeben werden. Außerdem sollte das Abmahnen zeitnahe nach dem Vorfall getätigt werden, jedoch gibt es hier keine vorgeschriebene Zeitspanne oder Frist, die eingehalten werden müsste. Doch keine Angst: Deine Abmahnung bleibt nicht für immer. In der Regel verliert diese ihre Wirksamkeit nach circa ein bis zwei Jahren. Auch in deinem Ausbildungszeugnis wird diese nicht erwähnt.

Soll mit Hilfe einer Abmahnung eine fristlose Kündigung gestützt und begründet werden, so muss die Kündigung bereits vorher erwähnt bzw. angedroht worden sein.

Was kannst du als Azubi tun?

Eine Abmahnung hat in der Regel seine Gründe, somit solltest du diese zuerst akzeptieren und als Warnschuss verstehen. Überdenke dein Verhalten und gelobe einer Verbesserung. Erkennst und bereust du deinen Fehler, so entschuldige dich, zeige Reue und nehme Ratschläge oder Verbesserungswünsche an.

Kommt die Abmahnung allerdings unerwartet und wirkt nach reiflichem Abwägen sogar für ungerechtfertigt, so solltest du dich direkt aber sachlich an deinen Ausbilder wenden. Kommst d hier auch nicht weiter, dann wende dich an eine Ausbildungsberatung, welche für dich zuständig ist. Helfen alle Bemühungen nichts, so bleibt dir nur noch eine schriftliche Gegendarstellung oder eine Klage auf Rücknahme. Die Gegendarstellung wird in der Personalakte hinterlegt. Möchtest du allerdings zu einer der zuletzt genannten Mittel greifen, so solltest du dir darüber im Klaren sein, dass das weitere, harmonische Arbeiten in dieser Firma dann sehr schwer möglich sein wird.

Kündigung während der Ausbildung

Passt für dich als Lehrling deine Ausbildung nicht, so kann das viele Gründe haben. Vielleicht merkst du bereits in deiner Probezeit, dass du dich in deinem Betrieb nicht wohlfühlst oder du entscheidest dich spontan doch noch für ein Studium. Möglicherweise haben sich die Arbeitsbedingungen oder das Arbeitsumfeld kurzfristig drastisch geändert, weshalb du lieber in einem anderen Betrieb deine Ausbildung fortführen möchtest. Somit musst du dir deine Möglichkeiten gut überlegen und anschließend handeln.

Bist du noch minderjährig, so kannst allerdings nicht nur du alleine über eine Kündigung nachdenken. Denn hier haben deine Erziehungsberechtigten ebenfalls ein Mitspracherecht. Auch für den Fall der Fälle, dass du von deinem Arbeitgeber gekündigt werden solltest, wird dies ebenfalls zunächst an deine Erziehungsberechtigten weitergegeben. Auch einen Aufhebungsvertrag darfst du nicht alleine unterschreiben.

Kündigung in der Probezeit

Eine Probezeit wird vereinbart, um sich kennenzulernen. Sowohl der Betrieb, als auch der Azubi, müssen sich aneinander gewöhnen und entscheiden, ob sie miteinander arbeiten können. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten zu jeder Zeit beendet werden. Hierbei muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden oder ein wichtiger Grund genannt werden. Allerdings muss de Kündigung schriftlich erfolgen. Ausnahmen gelten hier für Schwangere, Personen mit einer Schwerbehinderung oder Angehörige der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Diese können bereits während der Probezeit nur schwer gekündigt werden.

Ordentliche Kündigung

Nach der Probezeit kannst du mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich und unter Angaben von wichtigen Gründen erfolgen. Beispielsweise kündigst du, weil du deine Berufsausbildung aufgeben möchtest oder den Ausbildungsberuf wechseln möchtest. Dein Arbeitgeber hingegen kann dir nach deiner Probezeit nicht ordentlich kündigen.

Fristlose Kündigung

Bei einer fristlosen Kündigung verstreicht keine Zeit zwischen der Kenntnisnahme der Kündigung und dem Verlassen des Arbeitsplatzes. Die fristlose Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Lehrling selbst ausgesprochen werden und benötigt einen wichtigen Grund.

Dieser Grund könnte zum Beispiel auf das Verhalten des Azubis zurück zu führen sein, wenn dieser öfter unentschuldigt fehlt, Sicherheitsbestimmungen oder Verbote missachtet, mutwillig Dinge beschädigt oder stiehlt. Hier geht dann, wie bereits erwähnt, eine Abmahnung hervor und kann bei Wiederholungen zu einer fristlosen Kündig führen.

Aber auch der Ausbildungsbetrieb kann seine Pflichten verletzen und dich, als Azubi zur Entscheidung bringen, eine fristlose Kündigung einzureichen. Beispielsweise, wenn der Betrieb gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt, wenn du häufig ausbildungsfremde Tätigkeiten übernehmen sollst, du sexuell belästigt wirst oder dir keine Vergütung gezahlt wird.