Am 26. Mai 2016 beschloss das EU-Parlament die DSGVO, welche am 25. Mai 2018 alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich anwenden müssen. So sind Unternehmen verpflichtet, sich an die Datenschutz-Grundverordnung zu halten. Auch in der Ausbildung wird dir dieses sehr wichtige Thema öfters begegnen. Egal ob in der Berufsschule oder auf der Arbeit. In unserem Ratgeber erfährst du, warum Datenschutz so wichtig ist.

Fast jeder von uns ist täglich im Internet unterwegs. Auf Social Media oder auf diversen anderen Webseiten hinterlassen wir auf verschiedene Weise unsere persönlichen Daten und somit viele Informationen zu unserer Person. So landen demografische Daten wie dein Alter, Geschlecht sowie persönliche Daten wie deine Interessen im Netz. Meist hinterlassen wir unsere personenbezogenen Daten ganz freiwillig, indem wir uns bei einem Shop ein Account anlegen, uns für einen Newsletter eintragen lassen oder unser Leben auf Social Media teilen. Überall, egal wo wir uns im Internet bewegen, unsere Informationen werden gespeichert, da unsere Suchanfragen von Google getrackt werden. Das ist vor allem für Unternehmen wichtig, da diese so auf unsere Suchanfragen Werbung schalten können und damit direkt die richtige Zielgruppe antreffen können.

Was bedeutet DSGVO?

DSGVO ist die Abkürzung für Datenschutzgrundverordnung in ihr werden alle Regelungen zum Thema Datenschutz festgehalten. Immer mehr findet Digital statt. Es gibt viele Unternehmen, die ausschließlich online arbeiten und kein Papier benutzen. Das Thema Datenschutz wird dadurch immer wichtiger, da er mit der Hilfe der Richtlinien Betroffene vor Datenmissbrauch schützt.

Jeder hat ein Recht auf die informationelle Selbstbestimmung, welche auch im Grundgesetz verankert ist. Das bedeutet, dass jeder für sich selbst das Recht hat zu entscheiden, wie mit den eigenen personenbezogenen Daten umgegangen wird. Dieses Recht wird in der EU und somit auch in Deutschland mit der DSGVO und dem BDSG geschützt.

Doch möchte man so durchsichtig mit seinen Daten umgehen? Viele sind sich den Gefahren dahinter oft nicht bewusst. Es können durch Datenlecks oder unseriösen Seiten die Daten missbraucht werden.

Gründe, warum Datenschutz so wichtig ist:

Zum Schutz der natürlichen Personen wurde das Thema Datenschutz und seine Richtlinien in den vergangenen Jahren verschärft. Datenschutzbeauftragte werden eingesetzt, um den Auftrag des Datenschutzes zu kontrollieren und Unternehmen bei der Einhaltung zu unterstützen. Daher gibt es zwei Unterscheidungen bei den Beauftragten.

Zum einen die behördlichen Datenschutzbeauftragten, die für die öffentlichen Stellen des jeweiligen Bundeslandes zuständig ist. Dann gibt es noch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der entweder bei dem jeweiligen Unternehmen beschäftigt ist oder extern beauftragt wird.

Diese beiden Anlaufstellen beschäftigen sich mit diesem komplexen Thema und kümmern sich um die Einhaltung der DSGVO im Unternehmen. Mitarbeiter werden regelmäßig zu diesem Thema mit Schulungen unterwiesen, damit sich jeder den Gefahren und den korrekten Umgang mit den Daten bewusst ist.

Kennst du den Datenschutzbeauftragten in deinem Unternehmen? Da jedes Unternehmen, viele persönliche Daten von Kunden und Mitarbeitern besitzt, ist es wichtig, dass die Verarbeitung und Aufbewahrung der internen und externen Daten korrekt abläuft. Wenn dies nicht der Fall ist, können sehr hohe Geldsummen auf die Firma zukommen. Bei gravierenden Verstößen können das bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des gesamten erzielten Jahresumsatz bedeuten.

Doch es gibt natürlich viele weitere gute Gründe für die Einhaltung von DSGVO:

  • Immer mehr findet digital statt: Es gibt viele Unternehmen oder Personen die, ausschließlich online arbeiten und kein Papier benutzen
  • Hilfe von Richtlinien und dem Gesetz: Betroffene werden vor Datenmissbrauch geschützt. Denn nach dem informationellen Selbstbestimmungsgesetz darf nur die Person selbst bestimmten, was mit den eigenen Daten passieren darf
  • Die Rechte und Pflichten der DSGVO

Rechte für betroffene Personen:

Alle betroffenen Personen haben beispielsweise ein Auskunftsrecht bezüglich Ihrer Daten (§§19 und 34 BDSG). So müssen Unternehmen und öffentliche Stellen, Betroffene in Bezug auf ihre Daten über Folgendes zu informieren:

  • Umfang der gespeicherten Daten
  • Herkunft der Daten
  • Zweck der Speicherung
  • gegebenenfalls ob und an wen die Informationen übermittelt wurden

Des Weiteren haben Personen ein Recht auf die Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer Daten (§§20 und 35 BDSG). Eine Berichtigung muss dann vorgenommen werden, wenn die gespeicherten Informationen unrichtig sind. Eine Löschung oder Sperrung muss zum Beispiel dann erfolgen, wenn eine Speicherung nicht zulässig war.

Pflichten der Unternehmen:

  • Bei mehr als 20 Mitarbeiter, die mit externen Daten beschäftigt sind oder mit automatisierte Verarbeitung arbeiten, muss ein Datenschutzbeauftragter sichten
  • Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen
  • Überwachung der verwendeten Geräte und der Software
  • Verfahrensverzeichnis erstellen und dies jedem zugänglich zu machen
  • Sichere Verwahrung der Informationen
  • Datensparsamkeit: es sollen nur so viele Daten verarbeitet werden wie notwendig
  • Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist
  • Zweckbindung: personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden
  • Richtigkeit: die verarbeiteten Daten müssen korrekt sein
  • Rechenschaftspflicht: der Verantwortliche muss die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können