Im September ist es immer so weit, der Ausbildungsstart steht bevor. Bevor ihr durchstartet, geben wir euch in diesem Ratgeber eine Checkliste und Tipps mit an die Hand, woran ihr alles denken müsst, bevor es losgeht. Gerade die Wochen davor ist die Aufregung vor dem neuen Umfeld besonders groß. Damit du an deinem ersten Tag perfekt vorbereitet bist, haben wir dir eine Checkliste zusammengestellt.

Die Krankenversicherung:

Für den Ausbildungsstart ist es wichtig, sich im Vorhinein mit den Versicherungen zu beschäftigen. Denn in der Schulzeit warst du bisher über deine Eltern bei der Krankenkasse mitversichert – In der sogenannten Familienversicherung. Doch mit dem Beginn deiner Ausbildung verdienst du nun dein eigenes Geld und musst dich somit auch selbst versichern. So musst du das bei deiner Krankenkasse in die Wege leiten und deinem Ausbildungsbetrieb einen Nachweis deiner Krankenkasse vorlegen. Diesen musst du dem Betrieb schon vor Ausbildungsbeginn rechtzeitig zukommen lassen.

Das Girokonto:

Hattest du vorher noch kein Girokonto, benötigst du dann jetzt noch dringend eines. Oft wird schon im Ausbildungsvertrag deine IBAN angefragt, um dir auch rechtzeitig dein Gehalt überweisen zu können. Auch hier müsstest du dich rechtzeitig kümmern, da eine Kontoerstellung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Bei noch nicht volljährigen Azubis benötigst du dort auch die Unterschrift deiner Erziehungsberechtigten.

Haftpflichtversicherung:

Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung und um diese solltest du dich unbedingt als Erstes kümmern. Eine Haftpflichtversicherung kommt für dich auf, wenn du durch ein Missgeschick, Pech oder Vergesslichkeit anderen Personen Schaden zufügst. Du bist rechtlich dazu verpflichtet der Person Schadensersatz zu zahlen und das kann sehr teuer werden. Das kann sogar bis in deine Besitztümer oder eine spätere Erbschaft greifen. Wenn du also keine private Haftpflichtversicherung hast, kann dich das auch finanziell ruinieren. Deswegen unbedingt abklären, ob du in der Ausbildung auch noch bei deinen Eltern mitversichert bist. Falls nein, solltest du für deinen Ausbildungsstart unbedingt dir eine dementsprechende Versicherung zulegen.

Berufsunfähigkeitsversicherung:

Wenn wir schon beim Thema Versicherungen sind, solltest du dir auch überlegen, ob du die sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) zulegen möchtest. Diese Versicherung sichert dich finanziell ab, wenn du deinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ausüben kannst.

Der Sozialversicherungsausweis und die Steueridentifikation:

Wie du bestimmt schon gehört hast, ist jeder, der einen Beruf in Deutschland ausübt, verpflichtet Steuern zu zahlen. So zahlst auch du, wenn du in der Ausbildung bist, Steuern an den Staat. Jeder Bürger bekommt dafür eine Steueridentifikationsnummer. Du benötigst von deinen Erziehungsberechtigten daher die Nummer, um sie dem Betrieb weiterzuleiten. Falls du noch keine haben solltest, musst du dich beim Bundeszentralamt für Steuern melden. Auch dein Sozialversicherungsausweis wird von deinem Ausbildungsbetrieb benötigt, denn von deinem Bruttolohn werden alle Sozialversicherungen abgezogen. Dieses Formular und die Sozialversicherungsnummer bekommst du ebenso von deinen Erziehungsberechtigten oder deiner Krankenkasse.

Vermögenswirksame Leistungen:

Nach der Probezeit ist es möglich, dass dein Ausbildungsbetrieb dir vermögenswirksame Leistungen zahlt. Das ist eine staatlich geförderte Sparzulage, die viele Arbeitgeber an Ihre Arbeitnehmer auszahlen. Wenn das der Fall sein sollte, kannst du dir überlegen, inwiefern du dir den Sparbetrag anlegen möchtest. Hier gibt es viele verschiedene Möglichkeiten.

Ärztliche Untersuchung für den Beruf:

Bist du noch unter 18 Jahre? Dann bist du gemäß Jugendschutzgesetz dazu verpflichtet, dich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Besonders bei körperlich schweren Berufen ist diese besonders wichtig. Das dient zum Schutz der Gesundheit und wird dir mit einer Untersuchungsbescheinigung bestätigt. Diese solltest du dem Arbeitgeber ebenfalls vor Ausbildungsbeginn vorlegen. Aber Achtung! Die Bescheinigung darf nicht älter als 14 Monate sein. Nach einem Jahr geht es dann zur Nachfolgeuntersuchung.

Perfekt vorbereitet kann der Ausbildungsstart nun kommen. Wir wünschen dir viel Spaß und Erfolg bei deiner neuen Herausforderung.