Die meisten von uns Nutzen mittlerweile irgendeine Form der sozialen Medien. Egal ob Instagram, Twitter, Facebook oder TikTok. Oftmals ist es fast egal, was du während deiner Schulzeit auf diesen Medien veröffentlichst. Jedoch solltest du schon bereits an deine Zukunft denken. Denn während deiner Ausbildung und im Arbeitsleben ist es wichtig, dass die sozialen Medien dich nicht in ein negatives Licht rücken. Doch welche Fehler kann man dabei überhaupt machen und interessiert es den Arbeitgeber überhaupt, was du auf Instagram und Co postest? Folgende Tipps sind also nicht für jeden gleich relevant, können jedoch hilfreich sein, da manche Fehler in den sozialen Netzwerken euch sogar den Job kosten könnten.

Social Media Account und Bewerbung

Über 75% der Personalchefs sehen sich während eines Auswahlprozesses die Social Media Profile der Bewerber an. Aus diesem Grund ist es wichtig, bevor ihr die erste Bewerbung verschickt, dass ihr eure Onlinepräsens überprüft. Es sollten nach Möglichkeit unangebrachte Inhalte entfernt werden, soweit dies noch möglich ist. Peinliche und zu freizügige Bilder solltest du deshalb lieber von deinen Accounts löschen.

Urlaub und Party

Jetzt hast du eventuell schon einen Ausbildungsplatz, dann sollten trotzdem noch ein paar Regeln beachtet werden. Du solltest immer beachten, dass jetzt auch deine Kollegen sehen können, was du postest. Während du in der Schule vielleicht einfach mal krankgeschrieben warst, ohne krank zu sein, ist das im Arbeitsalltag nun etwas anders. Wenn dein Chef dir nachweisen kann, dass du nicht wirklich krank warst, zähl das als Betrugsversuch und kann eine Kündigung nach sich ziehen. Deshalb solltest du immer vorsichtig sein und keine Urlaub oder Party Posts veröffentlichen, wenn du krankgeschrieben bist.

Darf man seine Meinung sagen?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Meinungsfreiheit, weshalb man das Unternehmen, indem man arbeitet auch in den sozialen Medien kritisieren kann. Jedoch dürfen es keine Persönliche oder objektive beleidigende Aussagen sein. Die Menschenwürde darf dabei nicht angegriffen werden. Es dürfen auch keine rufschädigende Aussagen oder Unwahrheiten verbreitet werden. Das Arbeitsverhältnis kann bei so einem Vorfall entweder sofort gekündigt werden oder du wirst abgemahnt. Konstruktive und sachliche Kritik wird durch das Recht der Meinungsfreiheit gedeckt. Das bedeutet aber nicht, dass das Unternehmen, indem du arbeitest, diese Meinung auch gutheißen muss. Außerdem musst du auch aufpassen, dass du keine vertraulichen Informationen auf Social Media veröffentlichst. Falls du eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben hast, könnte die Veröffentlichung von Informationen nicht nur eine Entlassung beinhalten, sondern du kannst auch gerichtlich belangt werden. Du bist total zufrieden mit deinem Arbeitgeber? Auch hier solltest du vorsichtig sein. In den sozialen Medien kann das auch schnell mal als Eigenwerbung für das Unternehmen aufgefasst werden. Werbung ist in den sozialen Medien ohne entsprechende und eindeutige Kennzeichnung strafbar. Deshalb lieber einmal zu viel „Werbung“ hinschreiben, bevor du eventuell Bußgeld zahlen müsstest.

Wie war das mit dem Datenschutz?

Die Datenschutzverordnungen werden immer mehr verschärft. Besonders Kundendaten müssen besonders geschützt werden. Aus diesem Grund darfst du auf keinen Fall Bilder am Arbeitsplatz von deinem Bildschirm mit Kundendaten machen. Du solltest auch darauf achten, dass keine Informationen im Hintergrund zu erkennen sind, womit interne Daten vom Unternehmen weitergegeben werden könnten. Deshalb immer genau darauf achten, was auf den Fotos zu sehen ist. Am besten machst du an deinem Arbeitsplatz gar keine Fotos oder Videos, damit du auf der sicheren Seite bist. Falls ein Kollege oder eine Kollegin auf deinen Fotos erkennbar ist, darfst du es ebenfalls nicht ohne Einwilligung veröffentlichen, da du dich auch damit strafbar machen kannst.

Es gibt ganz schön viel, was du also beachten musst, wenn du bei einem Unternehmen anfängst zu arbeiten. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du etwas veröffentlichen darfst, dann solltest du das Risiko lieber nicht eingehen, bevor du mit rechtlichen Sanktionen bestraft wirst. Kläre lieber einmal mehr mit deinem Arbeitgeber ab, wie die Social Media-Nutzung im Unternehmen gehandhabt wird. Damit bist du als Arbeitnehmer auf der sicheren Seite und weißt genau, auf was du alles achten musst, wenn du Social Media nutzt.