Steuern und Sozialabgaben, alles nicht die schönsten Themen doch dafür umso wichtiger. Mit Eintritt in die Arbeitswelt stellt sich dann die Frage, ob man als Azubi auch Steuern zahlen muss? Zwei Faktoren sind davon abhängig: einmal von der Lohnsteuerklasse und von der Ausbildungsvergütung, doch mehr dazu im Breitag. Heute erfährst du alles über Steuern und Abgaben.

Steuerliche Abgaben

1 Faktor: Die Ausbildungsvergütung

Wenn du als Azubi eine Ausbildungsvergütung erhältst, welche den Grundfreibetrag von 10.347 Euro im Jahr übertrifft, musst auch du Lohnsteuer bezahlen. Das entspricht etwa einer monatlichen Ausbildungsvergütung von knapp 1.200 Euro brutto. Verdienst du also mehr Geld, musst du Lohnsteuer zahlen. Dabei wird aber nur der Anteil, der über der Grundfreibetragsgrenze liegt, versteuert.

Rechenbeispiel:

Ausbildungsvergütung 14.400 Euro

– Sozialabgaben – 2.894 Euro

– Werbungskostenpauschale – 1.200 Euro

– Zu versteuerndes Einkommen = 10.306 Euro

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag gibt eine Grenze vor. Bis zu dieser Verdienstgrenze musst du keine Steuern zahlen. Liegst du aber mit deinem Verdienst über der Grenze von 10.347 Euro (Stand 2022) so musst du Steuerabgaben leisten. Dabei bezieht sich der Betrag nicht auf dein Bruttoeinkommen, sondern auf nur auf das zu versteuernde Einkommen. Aber eines solltest du beachten, Weihnachts- und Urlaubsgeld sind nicht lohnsteuerfrei, das muss also noch zu deinem Jahresgehalt dazu berechnet werden. Denn dann kann es sein, dass du Lohnsteuerpflichtig wirst. Wie im Beispiel zu sehen, würden 60 Euro genügen, um die Freibetragsgrenze zu überschreiten.

Die Kirchensteuer

Falls du einer katholischen oder evangelischen Kirche angehörig bist, zahlst du mit Eintritt in die Arbeitswelt auch Kirchensteuern. Je nach Höhe deiner Lohnsteuer wird die Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent berechnet und abgezogen. Bist du in keiner Kirche, musst du natürlich auch keine Kirchensteuer zahlen.

2 Faktor: Die Steuerklasse

Der zweite Faktor, der für deine Steuerabgaben verantwortlich ist, ist die Steuerklasse. Diese hat einen großen Einfluss darauf, wie viel Steuern du bezahlen musst. In welche Klasse du fällst, hängt von deinem Familienstand ab:

Steuerklasse 1: ledig (nicht verheiratet), kein Kind
Steuerklasse 2: alleinerziehend, mit Kind
Steuerklasse 3, 4 + 5: verheiratet
Für die meisten die eine Ausbildung beginnen gilt die Steuerklasse 1. Diese bedeutet, dass du keine Kinder hast und ledig bist.

Lohnt sich eine Steuererklärung für Azubis?

Jeder der Steuern absetzt, dem wird auch empfohlen eine Steuererklärung zu machen. Auch in der Ausbildung ist es möglich, vom Finanzamt die einbehaltene Lohnsteuer zurückzuholen, sofern du eine zahlst. Achte also bei deiner nächsten Lohnabrechnung genau darauf, ob du eine Zahlung leistet.

Doch was kann ein Azubi in der Ausbildung alles steuerlich absetzen?

Du hast auch in der Ausbildung mehrere Ausgaben, welche du als Ausbildungskosten steuerlich absetzen könntest, zum Beispiel:

  • Kosten für Prüfungen oder Lehrgänge
  • Fahrtkosten zur Berufsschule und zum Ausbildungsunternehmen
  • Kosten für einen Umzug (falls du extra für die Ausbildung in eine andere Stadt gezogen bist)
  • Kosten für Lernmaterialien, wie Fachbücher oder technische Ausstattung wie Laptop

Die Sozialabgaben eines Azubis

Da wir in einem Sozialstaat leben, fallen, sobald wir in die Arbeitswelt eintreten auch die Sozialabgaben neben den Steuern an. Die Abgaben betreffen rund 40 Prozent deines Gehalts in deiner Ausbildung. Doch keine Bange, die 40 Prozent werden zwischen dir und deinem Arbeitgeber aufgeteilt. So fallen schlussendlich nur ca. 20 Prozent der Abgaben an.

Wie setzen sich die Sozialabgaben zusammen?

In den Sozialabgaben sind mehrere Versicherungen für dich gebündelt:

Rentenversicherung:

Sobald du anfängst, zu arbeiten, wird ein Teil in deine Rentenversicherung eingezahlt. Diese dient für die Altersvorsorge und wird, wenn du später einmal in die Rente gehst, dir monatlich ausbezahlt.

Krankenversicherung:

Auch in eine Krankenversicherung zahlst du ein. Dabei darfst du dir aber deine Krankenkasse selbst aussuchen, hier gilt vergleichen lohnt sich. Pass auch auf, ob du noch Familienversichert bist – informiere dich hier am besten bei deinen Erziehungsberechtigten.

Arbeitslosenversicherung:

Auch die sogenannte Arbeitslosenversicherung ist wichtig und auch hier zahlst du monatlich ein. Falls du einmal in die Lage kommen solltest, arbeitslos zu sein, so bekommst du Geld vom Arbeitsamt. Wie viel Sozialabgaben du am Ende jedoch genau zahlst, hängt immer von deiner Ausbildungsvergütung ab, da alle Abgaben prozentual berechnet werden. Wie folgt:

Rentenversicherung: 9,3 Prozent
Krankenversicherung: 8,1–8,3 Prozent
Pflegeversicherung: 1,5 Prozent (ab 23. Lebensjahr 1,7 %)
Arbeitslosenversicherung: 1,2 Prozent
Pflegeversicherung: 3,4 Prozent

Auch für die sogenannte Pflegeversicherung bezahlst du jeden Monat einen kleinen Betrag. Diese Versicherung ist dafür da, falls du später einmal pflegebedürftig werden solltest.

In Zusammenarbeit mit der VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH findest du in ihrem Artikel alles zum Thema “ Wie du deine Ausbildungskosten von der Steuer absetzen kannst“. So kannst du dir noch einiges zusätzliches sparen. Schaut doch mal vorbei: