Nahezu jeder Zehnte hat sich bereits beim Tätowierer unter die Nadel gelegt. In der Regel sind vor allem junge Leute stolz auf ihren Körperschmuck, besonders, wenn dieser eine Bedeutung mit sich trägt. Doch Tattoos und Piercings sind nicht nur ein wahrer Hingucker für deine Freunde oder Familie, sondern eventuell auch für deinen neuen Ausbildungsbetrieb. Denn bekanntlich können Körperverzierungen bei der Suche nach einer Ausbildung schnell zur Sorge werden.

Obwohl die Arbeitgeber und ihre Unternehmen tendenziell immer toleranter werden, ist es auf dem Arbeitsmarkt nicht in jeder Branche gerne gesehen mit Tätowierungen in den Beruf einzusteigen. Gerade der Staat macht hierbei häufig keine Ausnahmen, denn auf Grund von Tattoos gibt es beispielsweise bei der Polizei kaum eine Chance auf eine Ausbildung. Doch nicht nur die Arbeit bei der Polizei lehnt Tattoos ab: Auch in Berufen, in denen viel Kontakt zum Kunden nötig ist, können vor allem sichtbare Tattoos zu einem wahren Problem werden. Zum Beispiel als Kaufmann für Büromanagement, bei Tätigkeiten im Service oder im Außendienst, könntest du mit gewissen Einschränkungen zurechtkommen müssen.

Aber nicht nur der Kontakt zum Kunden könnte eine Suche nach einer Ausbildung aufgrund von Tattoos & Co deutlich schwieriger machen. Auch die Vorschriften, welche in den Betrieben zu Hygiene oder Sicherheit gelten, könnten ein Ausschlusskriterium für deine Bewerbung sein. Rechtlich gesehen ist der Besuch in einem Tattoostudio Privatsache, allerdings ist die Auswahl der Bewerber natürlich auch auf Sympathie zurückzuführen.

Bist du einmal in einem Angestelltenverhältnis, kann dir nicht auf Grund deiner Tattoos gekündigt werden. Ausnahme: Der Arbeitgeber hat bereits zu Beginn deiner Ausbildung ein Verbot gegen Körperschmuck in seinen Richtlinien festgehalten. Lässt du dir jedoch trotzdem ein Tattoo stechen oder verheimlichst eines, könnte es zu beruflichen Problemen kommen. Somit wirst du vermutlich zuerst eine Abmahnung erhalten und im schlimmsten Fall doch eine Kündigung.

Tipps für den Umgang mit Tattoos und Piercings im Büro

Überzeuge zuerst mit deiner Persönlichkeit. Natürlich solltest du deinem späteren Arbeitgeber keine Tattoos verheimlich, jedoch ist es nicht immer gut, wenn die Verzierungen dem Ausbilder sofort ins Gesicht springen. Versuche somit den ersten Eindruck auf deine Persönlichkeit zu lenken. Im Zweifel beim Erstgespräch also lieber das Piercing rausnehmen und die Tattoos verdecken. Generell solltest du als Bewerber aber offen mit deinen Tattoos umgehen, schließlich möchtest du damit später keine Probleme haben.

Spreche mit deinem Chef ab, ob der Schmuck in deinem zukünftigen Job Probleme machen könnte. Überzeugst du auf allen anderen Ebenen, wird dein Ausbilder sich sicherlich auf eine Lösung, wie zum Beispiel das Tragen langer Oberteile einlassen.

Kompromissbereitschaft ist in diesem Bezug allemal gefragt. Duldet der Betrieb kleinere, unauffällige Tattoos, solltest du diese Vorgabe nicht ausreizen. Auch bei Piercings sollten es bei Duldung nicht unbedingt die großen „Tunnel“ werden, sondern eher kleinere Stecker. Zeigst du dich hierbei kompromissbereit, könnte dies auch im Punkt „Soziale Kompentenz“ positiv bewertet werden.

In kreativen oder künstlerischen Berufen kann Körperschmuck allerdings auch deine kreative Ader widerspiegeln. Hier  könnten er dir sogar durchaus helfen.

Zusammengefasst musst du vor allem bei Jobs mit viel Kundenkontakt damit rechnen, dass du zumindest Kompromisse in deiner Kleidungswahl treffen musst. In den meisten Berufen aber sollten vor allem unauffällige Verzierungen keine Probleme machen, sofern du deinen Gegenüber bereits mit deiner Persönlichkeit überzeugt hast.