In einem persönlichen Gespräch mit einem Ausbildungsberater im Unternehmen kann geklärt werden, welches Berufsbild inhaltlich passt und wer die Ausbildungsverantwortung als Ausbilder im Unternehmen übernehmen kann.

Voraussetzungen um Ausbildungsbetrieb zu werden:

Damit man eine Fachkraft erstmalig ausbilden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Auch während der Ausbildung gibt es einige Dinge, die man als Ausbildungsbetrieb beachten muss. Als Grundlage der betrieblichen Berufsausbildung gilt das Berufsausbildungsgesetzt (BBiG) und die jeweilige Ausbildungsverordnung. Alles der festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten müssen in der vorgesehenen Ausbildungszeit vermittelt werden. Um Ausbilden zu dürfen, muss die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein Konkret bedeutet das: Räume und Ausstattung müssen es den Auszubildenden ermöglichen, den im Ausbildungsrahmenplan vorgesehenen Tätigkeiten nachzugehen, um die Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufsbildes zu erwerben. Welche das sind, können aus der jeweiligen Ausbildungsordnung entnommen werden. Die Anzahl der Auszubildenden muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräften stehen.

In der Regeln gilt das Verhältnis der Zahl der Auszubildenden zur Zahl der Fachkräfte:

eine bis zwei Fachkräfte = 1 Auszubildende/-r

drei bis fünf Fachkräfte = 2 Auszubildende/-r

sechs bis acht Fachkräfte = 3 Auszubildende/-r

je weitere drei Fachkräfte = 1 weitere/-r Auszubildende/-r

Es ist wichtig, dass diese Relationen während der Ausbildungszeit bestehen bleiben. Bestimmte Abweichungen können im Einzelfall zugelassen werden, es darf jedoch die Ausbildung dadurch nicht gefährdet werden. Es ist außerdem wünschenswert, wenn der Ausbildungsbetrieb über ausreichend Fachkräfte verfügt, denn nur so gibt es den notwendigen personellen Spielraum, um neue Kollegen fachgerecht auszubilden.

Anforderungen an die Ausbilder:

Vorweg ist zu sagen, dass entgegen all dem Irrglauben auch ohne einen Meisterbrief ausgebildet werden darf. Hierfür muss der potenzielle Ausbilder über spezielle fachliche und persönliche Kompetenzen verfügen. Fachlich geeignet ist jeder, der eine abgeschlossene Berufsausbildung im relevanten Ausbildungsberuf hat oder einen Hochschulabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung hat. Des Weiteren ist es wichtig, dass der Ausbilder bereits eine gewisse Zeit in diesem Beruf tätig war, damit dieser seine Arbeitserfahrung an den Auszubildenden weitergeben kann. Persönlich ungeeignet ist man als Ausbilder, wenn man Kinder bzw. Jugendliche aus diversen Gründen nicht beschäftigen darf.

Die Ausbildereignungsprüfung:

Wer über die nötigen fachlichen und persönlichen Vorlagen verfügt, muss sich noch einer Ausbildereignungsprüfung unterziehen. Die sogenannte Ausbildung der Ausbilder besteht aus einer mündlichen und schriftlichen Prüfung. Die Kosten für diesen Kurs und der Prüfung liegen im Durchschnitt zwischen 650-800 Euro. Auf der Internetseite der IHK können passende Termine sowie genauere Informationen zu den einzelnen Kursmodellen entnommen werden. Es können beispielsweise Vollzeitkurse, Tageskurse oder auch Intensivkurse absolviert werden.

Abschließendes Treffen mit den Vertretern der IHK:

Wenn nun alle bisherigen Voraussetzungen erfüllt sind, findet ein abschließendes Treffen mit der Industrie- und Handelskammer statt. Ein Mitarbeiter der IHK begutachtet den Betrieb, der ausbilden möchte und macht sich ein Bild der Ausbilder. Bekommet man nach diesem Treffen eine positive Rückmeldung der IHK, ist man nun offiziell berechtigt, Mitarbeiter auszubilden und kann sich nun auf die Suche nach geeigneten Auszubildenden begeben.

Checkliste zur Zulassung als Ausbildungsbetrieb:

Termin mit der zulässigen Kammer und deren Betriebsprüfer vereinbaren
Erforderliche Arbeitsgeräte und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
Umfängliche Ausbildung während der Ausbildungszeit gewährleisten können
Persönliche Eignung des Ausbilders muss gegeben sein
Fachliche Eignung des Ausbilders muss gegeben sein
Abnahme der IHK durch den zulässigen Prüfer der Kammer