Das Jahr 2020 und die Corona-Krise hat die Wirtschaft und das Leben einiger Menschen auf den Kopf gestellt. Die Auswirkungen der Krise sind deutlich spürbar, da sich einiges im Alltag verändert hat. Die Maskenpflicht und der Mindestabstand sind ein Bestandteil der Regelungen. Diesbezüglich stellen sich viele Schüler, insbesondere während eines Lockdowns, noch häufiger die Frage wie es mit ihrer Berufsausbildung weiter geht und welchen Einfluss die Corona Krise auf die Ausbildung hat.

Das gilt: Schulische Regelungen

Neben dem Ausbildungsbetrieb werden Auszubildende auch in der Berufsschule auf ihren Beruf vorbereitet. In allen Bundesländern wird nach wie vor an dem Präsenzunterricht festgehalten solange es möglich ist, egal ob Umschulungen oder normaler Berufsschulunterricht.  Doch durch die steigenden Infektionszahlen und dem Lockdown Light (Stand: 11/2020) gelten auch in der Schulen angepasste Sicherheitsregelungen. Je nach Bundesland herrscht Maskenpflicht im ganzen Schulgebäude und die Abstandsregelungen von 1,5 Metern. Wenn du dir unsicher bist, welche Regelungen bei euch in der Schule gelten, dann kannst du dich in den meisten Fällen an das Sekretariat oder an deine Klassenleitung wenden.

Abschlussprüfungen und Corona –  was mache ich wenn ich erkrankt bin?

Zur Zeit hält die Regierung und die IHK an den kommenden Prüfungstagen fest und bislang soll nichts verschoben werden. Doch anders sieht es aus, wenn du dich zu der anstehenden Abschlussprüfung mit Corona infiziert hast. Dann darfst du nicht an der Prüfung teilnehmen. Es ist sehr wichtig, dass du in diesem Falle rechtzeitig alle Beteiligten darüber informierst. Eine Kopie von deinem Krankheitsattest oder der Bescheinigung des Gesundheitsamtes solltest du umgehend an die für dich zuständige IHK, deine Berufsschule und deinen Arbeitgeber zukommen lassen. Am besten setzt du dich mit deinem Ausbilder oder der Berufsschule auseinander um mögliche offene Fragen zu stellen. Um deine Prüfung musst du dir keine Sorgen machen, die darfst du dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachholen.

Ausbildungsstart trotz Corona möglich?

Auch in dieser Krisenzeit musst du dir keine Sorgen über deinen neuen Job machen. Denn bisher hat Corona keine Auswirkungen auf den Ausbildungsstart gehabt. Während Berufe in krisensicheren Unternehmen, wie in der Pflege oder in der IT-Branche, eher mehr Auszubildende suchen geht es zum Beispiel der Gastronomie auf Grund der derzeitigen Lage eher schlecht. Aber auch hier können deine Chancen dennoch gut aussehen, da die Unternehmen auf Unterstützung hoffen und ihren Tätigkeiten so schnell wie möglich wieder nachgehen möchten. Aber auch in handwerklichen Berufen oder aber im Einzelhandel werden weiterhin Ausbildungsplätze vergeben – auch sogenannte Last Minute Bewerbungen. Bei uns auf dem Portal findest du eine große Auswahl an Ausbildungsberufen mit Angeboten aus fast allen Bereichen und Berufsfeldern in deiner Region und darüber hinaus.

Bewerbungsprozess in Krisenzeiten

Bewerbungen sind immer noch möglich und du solltest deine Chancen auch unbedingt nutzen. Zur Zeit ist es natürlich schwieriger ein klassisches persönliches Bewerbungsgespräch zu führen, da die Unternehmen an die entsprechenden Vorgaben gebunden sind. So ist es momentan – und auch vermutlich künftig – nicht unüblich, dass Bewerbungsgespräche vermehrt online, beispielsweise über Videointerviews abgehalten werden. Je nach Beruf und Branche sind mittlerweile auch Videobewerbungen möglich oder sogar explizit erwünscht. Das Video sollte aber trotzdem dementsprechend professionell wirken und nicht etwa verwackelt oder mit einer schlechten Tonqualität aufgenommen sein.

Weitere Fragen rund um die Ausbildung während der Krise

Viele Auszubildenden machen sich Sorgen um ihre Ausbildung und fragen sich oft, ob sie einen sicheren Job bzw. ob sie in einem krisensicheren Job tätig sind. Durch die Corona-Krise und die damit verhängten Auflagen brach die Wirtschaft in einigen Branchen zusammen. Viele Unternehmen gingen insolvent oder die Mitarbeiter wurden in Kurzarbeit geschickt oder sogar gekündigt. Viele junge Menschen machen sich nun viele Gedanken um ihre berufliche Zukunft in ihrem Ausbildungsbetrieb. Wir möchten mögliche Fragen dazu beantworten.

  • Dürfen Azubis in Kurzarbeit geschickt werden?

In der Regel dürfen Azubis nicht in Kurzarbeit geschickt werden, da der Betrieb die Ausbildung weiterhin ermöglichen muss. Im Falle einer drohenden Kurzarbeit ist der Ausbildungsbetrieb dazu angehalten eine Ersatzabteilung für den Auszubildenden zu finden.

  • Bekomme ich in Kurzarbeit weiterhin Gehalt?

Als Auszubildender bekommst du sechs Wochen lang deine normale Ausbildungsvergütung –  Je nach Vertrag auch länger möglich. Danach hast du Anspruch auf Kurzarbeitgeld.

  • Was tun wenn der Ausbildungsbetrieb insolvent geht?

Wenn dieser Ernstfall eintritt brauchst du trotz allem nicht in Panik verfallen. Denn dein Ausbildungsunternehmen ist dazu verpflichtet, sich rechtzeitig mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen um einen neuen Ausbildungsplatz in einem anderen Betrieb zu finden. Du wirst nach der Insolvenz deines Betriebes  also nicht einfach auf der Straße sitzen.