Mit Beginn der Ausbildung erhältst du ein eigenes monatliches Einkommen. Die zugehörige Entgeltabrechnung kann auf den ersten Blick aber ziemlich verwirrend sein. Bekomme ich Lohn oder Gehalt? Was unterscheidet Brutto und Netto? Wir klären auf.

Lohn vs. Gehalt

Für geleistete Arbeit erhalten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (wie du) von ihrem Arbeitgeber (dem Unternehmen) eine Bezahlung. Allgemein spricht man hier von einem Arbeitsentgelt, auch Einkommen oder Verdienst genannt. Je nach Art der Beschäftigung gibt es dafür noch genauere Bezeichnungen, die im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch oft verwechselt werden.

Arbeiter und Arbeiterinnen erhalten einen Lohn, Angestellte und Beamte ein Gehalt – so lautet die gängigste Erklärung. Ein weiterer feiner, aber wichtiger Unterschied: Der Lohn berechnet sich nach der tatsächlich erbrachten Arbeit, etwa nach Stunden oder produzierter Stückzahl. Dementsprechend kann er monatlich schwanken, z.B. aufgrund von Urlaubs- oder Feiertagen. Das Gehalt wird unabhängig von der Arbeitsleistung jeden Monat in gleicher Höhe ausgezahlt. Mögliche Überstunden werden in der Regel mit Freizeitausgleich vergütet.

Für freiberuflich Tätige gibt es weder Lohn noch Gehalt. Sie erhalten ein sogenanntes Honorar. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist grundsätzlich frei verhandelbar und wird im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten.

Brutto vs. Netto

In Verträgen wird stets das Bruttogehalt beziehungsweise der Bruttolohn angegeben. Der Betrag, der monatlich auf deinem Konto eingeht, ist jedoch wesentlich geringer. Hier handelt es sich um das Nettoentgelt. Damit der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nachvollziehen kann, wie sich dieses zusammensetzt, ist der Arbeitgeber verpflichtet seinen Mitarbeitenden eine monatliche Verdienstabrechnung vorzulegen.

Was passiert also mit der Differenz? Der Arbeitgeber führt vom Bruttoeinkommen Steuer- und Sozialabgaben direkt an die zuständigen Ämter und Kassen ab. Übrig bleibt das Nettoeinkommen.

Abgaben im Überblick

In Deutschland besteht die Einkommens- und Sozialversicherungspflicht. Das heißt: Wer arbeitet und damit Geld verdient, muss Steuern an den Staat und Beiträge an bestimmte gesetzlich verpflichtende Versicherungen zahlen. Aus den „Töpfen“ dieser Versicherungen werden unter anderem Renten, Arbeitslosen- oder Krankengelder gezahlt. So werden Menschen unterstützt, die nicht arbeiten können. Die Abzüge werden als prozentualer Anteil des Bruttoentgelts berechnet.

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer beträgt zwischen 14 und 42 Prozent des Bruttoverdienstes und richtet sich nach der Höhe des Jahreseinkommens. Wer weniger als 9.744 Euro im Jahr verdient, muss keine Einkommenssteuer zahlen. Das entspricht einem monatlichen Gehalt oder Lohn von 812 Euro. Freibeträge vermindern das zu versteuernde Einkommen. So soll etwa der Kinderfreibetrag Eltern steuerlich entlasten.

Bis zuletzt musste zusätzlich zur Einkommenssteuer der sogenannte Solidaritätszuschlag gezahlt werden. Dieser betrug 5,5 Prozent der Lohnsteuer. Im Jahr 2021 wurde der Soli aber für einen Großteil der Bevölkerung abgeschafft.

Kirchensteuer

Wer Mitglied in einer Religionsgemeinschaft ist, muss Kirchensteuer abführen. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt diese 8 Prozent, in den übrigen deutschen Bundesländern 9 Prozent des Bruttoeinkommens. Mehr zum Thema Steuererklärung liest du du übrigens in diesem Beitrag.

Kranken-, Renten- Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Die Sozialversicherungsabgaben tragen je zur Hälfe der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin und der Arbeitgeber. So entfallen auf die Krankenversicherung 7,3 (insgesamt 14,6) Prozent des Bruttoverdienstes. Die Rentenversicherung schlägt mit 9,3 (insgesamt 18,6) Prozent zu Buche. Für die Pflegeversicherung werden 1,525 (insgesamt 3,05) Prozent fällig. Die Arbeitslosenversicherung erhebt Beiträge in Höhe von 1,2 (insgesamt 2,4) Prozent.

Dies sind die Grundbestandteile deiner Gehalts- oder Lohnabrechnung. Zusätzlich können hier weitere Positionen verzeichnet sein, z.B. Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers oder sonstige Zuschläge.

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